Die ELTERNVERTRETUNG besteht aus …
• dem → Elternbeirat, dessen Mitglieder von der gesamten Elternversammlung im Plenum für zwei Schuljahre gewählt werden;
• den → Klassenelternsprechern, die von der Klassenelternschaft der jeweiligen Klasse für ein Schuljahr gewählt werden;
Klassenelternsprecher können daher gleichzeitig auch Elternbeiräte sein, dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Unsere Elternvertretung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Lehrerkollegium und der Elternschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern und bringt diese in die Schule ein.
Das große ehrenamtliche → Engagement unserer Elternvertretung und vieler hilfswilliger Eltern bereichert unser Schulleben und leistet einen wertvollen Beitrag zu unserer positiven Schulentwicklung.